Die SVA bietet Ihren Versicherten unter gewissen
Voraussetzungen medizinische, berufliche und soziale Maßnahmen an
Rehabilitation als Leistungen an.
Die Rehabilitation umfasst folgende Maßnahmen:
- medizinische Maßnahmen: z. B. Unterbringung in Rehabilitationszentren, Kostenübernahme von Körperersatzstücken (wie Prothesen etc.)
- berufliche Maßnahmen: z. B. berufliche Weiterbildung und Umschulung, Hilfe zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit
- soziale Maßnahmen: z. B. Darlehen zur behindertengerechten Adaptierung der Wohnung und zur Erhaltung der sozialen Mobilität
Damit diese Leistungen erbracht werden können, ist ein
Antrag auf Rehabilitation erforderlich. Das notwendige Formular dazu finden Sie
rechts in der Linkbox.
Auch ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitspension gilt als
Antrag auf Rehabilitation. Das Prinzip Rehabilitation vor Pension ist
gesetzlich festgeschrieben. Mehr Informationen dazu sowie zum Übergangsgeld,
welches Sie während der Rehabilitation erhalten können, erhalten Sie hier.
Medizinische Rehabilitation erhalten Sie, wenn nötig, im
Anschluss an eine Krankenbehandlung, um Ihren oder den Gesundheitszustand Ihrer
Angehörigen so weit wie möglich wiederherzustellen. Ziel ist es, dass Sie in
der Lage sind ohne Betreuung und Hilfe zu leben.
Die SVA kann, sofern Sie nicht schon aus der Unfallversicherung
Rehabilitationsmaßnahmen erhalten, Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation
erbringen. Das kann ein Aufenthalt in Krankenanstalten, die vorwiegend der
Rehabilitation dienen, und die Versorgung mit Heilbehelfen (z. B.
Brillen, Stützstrümpfe, orthopädische Schuheinlagen) und Hilfsmittel (z. B.
Rollstühle, Krücken) sein.