Die Regelungen für den Krankenschutz bei Wohnsitz im Ausland unterscheiden sich in EU-, EWR- und Vertragsstaaten sowie in sonstigen Staaten.
Im Bereich EU-, EWR- und Vertragsstaaten gilt ein Betreuungsschein als Nachweis für Ihren Krankenschutz. Wie Sie den Betreuungsschein bekommen, können Sie hier nachlesen.
Fallen Sie in den Bereich sonstige Staaten können Sie der SVA die Rechnung vorlegen und es kommt zur Kostenerstattung. Finden Sie heraus welche Kosten und wie viel der Kosten Ihnen erstattet werden.