Für alle Männer und Frauen, die ab 01.01.1955 geboren sind, gibt es ein PENSIONSKONTO , aus dem der "Ansparbetrag" der künftigen Pension ersichtlich ist.
Jede Beitragszahlung eines Versicherten oder des Staates führt zu einer Erhöhung dieses Betrages.
Wer mit 65 Jahren in Pension geht, soll nach der Formel 65-45-80 nach 45 Versicherungsjahren 80 Prozent des gesamten durchschnittlichen monatlichen Lebenseinkommens (brutto bis zur Höchstbeitragsgrundlage) als Pension bekommen.
Die Kontoführung beginnt in dem Kalenderjahr, in dem erstmals ein Versicherungsverhältnis begründet wird und endet mit dem Kalenderjahr, in das der Stichtag fällt.
Für jene Kontoinhaber , die bereits vor 2005 Versicherungsmonate erworben haben, ergibt sich die Pension nur zum Teil aus dem Pensionskonto.
Für sie wird eine PARALLELRECHNUNG durchgeführt.
