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e-card als Bürgerkarte

WOZU EINE BÜRGERKARTE?

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Die e-card kann auch als Bürgerkarte genutzt werden.
Diese wird so zu einem Zugangsschlüssel für die
E-Government-Angebote der heimischen Verwaltung und für Web-Dienste der Wirtschaft. So schafft die e-card als Bürgerkarte den Zugang zu zahlreichen SVA-Online-Services wie etwa der elektronischen Beitragsvorschreibung, Ihrer persönlichen Leistungsübersicht in der Krankenversicherung oder das elektronische Pensionskonto.

Weitere Beispiele für Anwendungsmöglichkeiten sind FinanzOnline oder die Online-Banking Angebote einiger Bankinstitute. Eine für Unternehmer sehr interessante Anwendung ist die e-Rechnung. Diese Einsatzmöglichkeiten werden ständig weiter ausgebaut.

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AB JÄNNER 2008: QUALIFIZIERTES ZERTIFIKAT KOSTENLOS!

ecard
Sie können die Bürgerkartenfunktion auf Ihrer e-card ohne zusätzliche Kosten aktivieren.

Auf der e-card wird ab 2008 die Bürgerkartenfunktion mit einem qualifizierten Zertifikat (a.sign.premium) der Firma A-Trust aufgebracht. Gegenüber der bisher aufgebrachten Verwaltungssignatur bedeutet dies noch mehr Anwendungsmöglichkeiten vor allem auch im privatwirtschaftlichen Bereich wie etwa beim Online-Banking.

E-card Bürgerkarten auf die noch die „alte“ Verwaltungssignatur aufgebracht wurde, bleiben noch bis zum Ablauf des Zertifikates
(5 Jahre ab Ausstellungsdatum, längstens jedoch bis zu Sperre oder Tausch der Karte) gültig; man kann damit weiterhin Anwendungen in der öffentlichen Verwaltung nutzen.

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WIE MACHE ICH MEINE E-CARD ZUR BÜRGERKARTE?


Grundsätzlich gibt es zwei Wege, die e-card zur Bürgerkarte mit ihren zahlreichen Anwendungsmöglichkeiten aufzurüsten:
  • Online-Aktivierung
  • Registrierung bei einer der Registrierungsstellen der österreichischen Sozialversicherung 

Bei der Online-Variante können Sie alle notwendigen Schritte auf Ihrem PC vornehmen. Den Aktivierungscode erhalten Sie per Post mit einem RSa-Brief ca. innerhalb einer Woche zugesandt.

Eine detaillierte Beschreibung finden Sie im Internet, klicken Sie hier:

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Die österreichische Sozialversicherung bietet zusätzlich die Möglichkeit sich bei der Registrierung von geschulten Mitarbeitern betreuen zu lassen. Auch die SVA bietet Registrierungsstellen in den meisten ihrer Landesstellen an. Was Sie mitbringen müssen ist Ihre e-card, ein amtlicher Lichtbildausweis sowie etwa 15 Minuten Zeit.

Für die Registrierung können Sie folgende Ausweise vorlegen:
  • Österreichischer Führerschein
  • Österreichischer Personalausweis
  • Österreichischer Identitätsausweis
  • Reisepass
Die Ausweise dürfen nicht abgelaufen sein. Der Führerschein darf nicht älter als 24 Jahre sein, das Foto muss dem aktuellen Erscheinungsbild des Zertifikatswerbers entsprechen.

Bitte beachten Sie noch Folgendes:

Damit eine erfolgreiche Aktivierung möglich ist, muss die e-card noch mehr als 6 Monate gültig sein und sie darf auch nicht gesperrt sein. Wichtig ist auch noch, dass auf Ihrer e-card noch nicht die "alte" Verwaltungssignatur aktiviert ist.

ACHTUNG: KARTENTAUSCH

Ab Jänner 2010 werden erstmals e-cards getauscht weil die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) auf der Rückseite ihre Gültigkeit verliert.
Wenn Sie auf Ihrer e-card die Bürgerkartenfunktion freigeschalten hatten und eine neue Karte erhalten haben, wird diese nicht automatisch auf die neue e-card übernommen werden.

Für den Fall, dass sie auf Ihrer e-card eine qualifizierte Signatur aufgebracht haben (Bürgerkarten ab 01.01.2008), können Sie eine Aktivierung der neuen e-card rasch und einfach mit Hilfe der alten Karte durchführen.

Hier gehts zur Aktivierung Ihrer neuen e-card:
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