Versicherungsschutz
Der Schutz der gewerblichen Krankenversicherung umfasst die Versicherten sowie im gleichen Ausmaß auch bestimmte Familienangehörige.
Eine Mitversicherung erfolgt im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung grundsätzlich ohne zusätzliche Beitragszahlungen.
Als Angehörige gelten in erster Linie der Ehepartner und die Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen erstreckt sich die Angehörigeneigenschaft und damit der Versicherungsschutz auch auf Enkel, Stiefkinder und Lebensgefährten.
Eine Mitversicherung erfolgt im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung grundsätzlich ohne zusätzliche Beitragszahlungen.
Als Angehörige gelten in erster Linie der Ehepartner und die Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen erstreckt sich die Angehörigeneigenschaft und damit der Versicherungsschutz auch auf Enkel, Stiefkinder und Lebensgefährten.
