
Jugendlichenuntersuchung
Jugendlichenuntersuchungen
Pflichtversicherte Jugendliche sollen zwischen 15 und 19 Jahren mindestens einmal jährlich auf ihren Gesundheitszustand untersucht werden. Da bei der SVA nur wenige Jugendliche - zumeist Inhaber von Berechtigungen zur Führung eines Deszendentenfortbetriebes - pflichtversichert sind, werden die Untersuchungen hauptsächlich von den Gebietskrankenkassen durchgeführt. Jugendliche, deren Wohnort in Wien, Niederösterreich oder Burgenland liegt, können in der SVA-eigenen Sonderkrankenanstalt für Gesundheitsvorsorge und Rehabilitation in Wien untersucht werden.
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| Eine Unterscheidung zwischen Sachleistung und Geldleistung besteht hier nicht. Die Untersuchungen sind kostenlos; Fahrtkosten werden ersetzt. |
| Jugendliche über 15 werden erst dann zur Untersuchung eingeladen, wenn das letzte Pflichtschuljahr beendet ist. |
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