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Medikamente
Unter Medikamenten bzw. Heilmitteln versteht man

  notwendige Arzneien (pharmazeutische Spezialitäten, die in einer bereits fertigen Verpackung abgegeben werden und magistrale Zubereitungen, die im Einzelfall in der Apotheke nach Rezept hergestellt werden) sowie
  sonstige Mittel zur Linderung der Krankheit oder zur Sicherung des Heilerfolges (Schlammpräparate, Verbandstoffe etc.).

Medikamente können in öffentlichen Apotheken und in der Hausapotheke eines Arztes bezogen werden. Allerdings dürfen nur jene Arzneimittel abgegeben werden, die in Österreich zugelassen sind.

Die meisten Medikamente in Österreich sind zudem rezeptpflichtig. Das bedeutet, dass für den Bezug eine ärztliche Verordnung (Rezept) notwendig ist.

Sachleistungsberechtigte

Chefärztliche Bewilligungspflicht

Langzeitbewilligungen

Geldleistungsberechtigte

Generika

Homöopathische Mittel

Präparate, für die kein Leistungsanspruch besteht

Arznei und Vernunft

Zuletzt aktualisiert am 30. Jänner 2013
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