Heilbehelfe/Hilfsmittel
Sachleistungsberechtigte und geldleistungsberechtigte Versicherte haben die Möglichkeit, Heilbehelfe und Hilfsmittel (Brillen, orthopädische Schuheinlagen, Stützstrümpfe etc.) als Sachleistung bei den Vertragspartnern der SVA oder bei der SVA selbst (Rollstühle) zu beziehen.
