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Medizinische Rehabilitation
Medizinische Rehabilitation wird im Anschluss an eine Krankenbehandlung erbracht, um den Gesundheitszustand der Versicherten und ihrer Angehörigen so weit wiederherzustellen, dass sie möglichst dauernd in der Lage sind, ohne Betreuung und Hilfe ihren Platz in der Gesellschaft einzunehmen.

Sofern nicht aus der Unfall- oder Pensionsversicherung entsprechende Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden, kann die SVA zur Sicherstellung des Erfolgs der Krankenbehandlung bzw. zur Erleichterung der Folgen einer Krankheit auch aus der Krankenversicherung medizinische Rehabilitationsleistungen erbringen. Als solche kommen ein Aufenthalt in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen, sowie die Versorgung mit Heilbehelfen und Hilfsmittel in Betracht.

Zuzahlung

Bei Rehabilitationsaufenthalten ist je nach Einkommenshöhe eine Zuzahlung zwischen EUR 7,24 bis EUR 17,58 (Wert 2013) pro Verpflegstag zu leisten.

Die Zuzahlung ist für die gesamte Aufenthaltsdauer, jedoch höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr zu leisten.

Für orthopädische Behelfe und Hilfsmittel, die aus der medizinischen Rehabilitation erbracht werden, ist keine Kostenbeteiligung vorgesehen. Darüber hinaus können auch die Kosten für derartige Behelfe übernommen werden, wenn diese die sonst vorgesehene Obergrenze von EUR 1.184,00 inkl. MWST übersteigen.
Zuletzt aktualisiert am 23. Jänner 2013
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