Fahrt- und Transportkosten
Muss ein Versicherter in das Spital oder zum Arzt und kann ein öffentliches Transportmittel nicht benützt werden, so werden in bestimmten Fällen die notwendigen Fahrt- und Transportkosten zur nächstgelegenen, geeigneten Untersuchungs- oder Behandlungsstelle übernommen. Wird eine weiter entfernte Behandlungsstelle in Anspruch genommen, müssen die Mehrkosten selbst getragen werden.
