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Humangenetische Untersuchungen
Humangenetische Untersuchungen werden von der SVA als "Maßnahme zur Erhaltung der Volksgesundheit" durchgeführt. Darunter versteht man Beratungen und Untersuchungen, mit denen das Risiko genetisch bedingter Erkrankungen gesenkt werden soll.

Die humangenetischen Leistungen können entweder als Sachleistung bei Vertragspartnern oder aber bei jeder anderen entsprechenden Untersuchungsstelle für humangenetische Vorsorgemaßnahmen mit einer ärztlichen Verordnung in Anspruch genommen werden. Ein Kostenanteil ist nicht zu bezahlen.

Wird keine Sachleistung in Anspruch genommen, kann die saldierte Honorarnote bei der SVA zur Kostenerstattung eingereicht werden.


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