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Selbstverwaltung

VERWALTUNGSKÖRPER

Leitprinzip der SVA-Organisation ist die Selbstverwaltung. Das bedeutet, dass die Angelegenheiten der Sozialversicherung von den betroffenen Berufsgruppen in weitgehender Eigenverantwortung wahrgenommen werden. Der Staat behält sich die Aufsicht vor.

In der SVA gibt es mehrere Verwaltungskörper, deren Mitglieder ("Versicherungsvertreter") von den beruflichen Interessenvertretungen - z. B. der Wirtschaftskammer Österreich - entsandt werden. Den Vorsitz in der Generalversammlung und im Vorstand führt der Obmann. Lediglich er und die Vorsitzenden der übrigen Verwaltungskörper (sowie die Stellvertreter) haben Anspruch auf Funktionsgebühren. Alle anderen Versicherungsvertreter üben ihre verantwortungsvolle Tätigkeit ehrenamtlich aus; sie erhalten lediglich ihre Aufwendungen (z. B. Reise- und Aufenthaltskosten) ersetzt.

Die Kontrollversammlung überwacht die gesamte SVA-Geschäftsgebarung. Für wichtige Beschlüsse des Vorstandes ist die Zustimmung der Kontrollversammlung notwendig.
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Generalversammlung

Generalversammlung - Foto
Die Generalversammlung beschließt die Satzung und das Budget der SVA. Sie hat 60 Mitglieder und besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes und der Landesstellenausschüsse sowie aus Personen, die keinem Verwaltungskörper angehören.
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Vorstand

Dem Vorstand obliegt die SVA-Geschäftsführung. Er besteht aus 14 Mitgliedern, an seiner Spitze steht der Obmann der SVA.
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Landesstellenausschüsse

Die SVA ist dezentral organisiert, in jeder Landesstelle gibt es einen Landesstellenausschuss. Diese Ausschüsse haben jeweils 5 Mitglieder und führen die Geschäfte der Landesstelle.
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Kontrollversammlung

Die Kontrollversammlung obliegt die Überwachung der Gebarung der SVA; sie besteht aus 9 Mitgliedern.
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BEIRAT

Zur Förderung einer versichertennahen Verwaltung ist bei der SVA ein Beirat eingerichtet, der aus 18 ehrenamtlich tätigen Mitgliedern besteht. Ihm gehören Vertreter der Versicherten, Pensionisten und Pflegegeldbezieher an. Sie alle sind bemüht, mit möglichst vielen Menschen aus jenem Personenkreis Kontakt zu halten, als dessen Vertreter sie bestellt wurden.
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