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Geldleistungsberechtigte
Geldleistungsberechtigte Versicherte können einen Zahnarzt/Dentisten nur als Privatpatient aufsuchen. Es besteht freie Arztwahl, es kann daher jeder frei praktizierende Arzt konsultiert werden.

Der Kostenersatz erfolgt nach einem Vergütungstarif, es werden maximal 80 Prozent der tatsächlich entstandenen Kosten vergütet. Da es sich um einen "Einzelleistungstarif" handelt, liegt es im Interesse des Versicherten, wenn die in Anspruch genommenen Leistungen nach Anzahl, Art und Datum detailliert aufgegliedert sind.
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