Pensionisten
Die Bezieher einer Pension der SVA sind grundsätzlich krankenversichert. Mitglieder einer Berufsgruppe, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung optiert hat (z.B. Ärzte, Wirtschaftstreuhänder), sind allerdings nur dann krankenversichert, wenn sie als Aktive überwiegend krankenversichert waren. Für Hinterbliebene besteht eine Krankenversicherung, wenn der Verstorbene als Pensionist krankenversichert war.Der Krankenversicherungsschutz besteht, solange sich der Pensionist in Österreich bzw. in einem Land aufhält, mit dem ein zwischenstaatliches Übereinkommen besteht.
Beginn der Pflichtversicherung
Die Krankenversicherung für Pensionisten beginnt mit dem Pensionsbeginn.
Die Krankenversicherung für Pensionisten beginnt mit dem Pensionsbeginn.
Ende der Pflichtversicherung
Die Krankenversicherung für Pensionisten endet mit dem Wegfall der Pension (z.B. Todestag).
Die Krankenversicherung für Pensionisten endet mit dem Wegfall der Pension (z.B. Todestag).
