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Ärztliche Hilfe
Im Falle einer Erkrankung besteht freie Arztwahl; das bedeutet, dass der Versicherte den Arzt seines Vertrauens selbst auswählen kann.

Ärztliche Hilfe wird durch niedergelassene Ärzte, Ärzte in Gruppenpraxen oder in Einrichtungen des Versicherungsträgers bzw. in Vertragseinrichtungen erbracht.

Sachleistungsberechtigte

Vertragsärzte

Wahlärzte

Geldleistungsberechtigte

Sach-/Geldleistungsberechtigung

Spitalambulanzen/sonstige Vertrags- bzw. Wahleinrichtungen

Gleichgestellte Leistungen

Behandlung im Ausland

Bewilligungspflichtige Leistungen

Ärztliche Leistungen ohne Anspruch auf Kostenersatz

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