Ärztliche Hilfe
Im Falle einer Erkrankung besteht freie Arztwahl; das bedeutet, dass der Versicherte den Arzt seines Vertrauens selbst auswählen kann.
Ärztliche Hilfe wird durch niedergelassene Ärzte, Ärzte in Gruppenpraxen oder in Einrichtungen des Versicherungsträgers bzw. in Vertragseinrichtungen erbracht.
Ärztliche Hilfe wird durch niedergelassene Ärzte, Ärzte in Gruppenpraxen oder in Einrichtungen des Versicherungsträgers bzw. in Vertragseinrichtungen erbracht.
