Bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz gilt dazu Folgendes:
Mit 01.06.2004 wurde die "Europäische Krankenversicherungs-
karte (EKVK)" eingeführt. Diese einheitliche, personenbezogene Karte soll den Auslandsbetreuungsschein in Papierform ersetzen. In Österreich ist die EKVK auf der Rückseite der e-Card aufgebracht. Sollten Sie im Besitz einer solchen Karte sein, benötigen Sie für die Inanspruchnahme von Leistungen in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz keinen "Auslandsbetreuungsschein" in Papierform mehr! Nähere Informationen zur EKVK finden Sie unter "Mehr zum Thema".
Wenn die Gültigkeit der EKVK abläuft, wird Ihnen automatisch eine neue Karte zugesandt.
Weitere nützliche Informationen für Ihre Urlaubsreise finden Sie hier:
AUSLANDSBETREUUNGSSCHEIN-BESTELLUNG

