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Auslandsbetreuungsscheinbestellung
Kreta1 Ein gesundheitliches Risiko ist auch im Urlaub leider nicht ganz ausgeschlossen. Vermeidbar sind jedoch finanzielle Sorgen, wenn Sie sich vorher umfassend informieren und entsprechende Formalitäten beachten. Wir empfehlen daher, rechtzeitig Vorsorge zu treffen.

Bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz gilt dazu Folgendes:

Mit 01.06.2004 wurde die "Europäische Krankenversicherungs-
karte (EKVK)" eingeführt. Diese einheitliche, personenbezogene Karte soll den Auslandsbetreuungsschein in Papierform ersetzen. In Österreich ist die EKVK auf der Rückseite der e-Card aufgebracht. Sollten Sie im Besitz einer solchen Karte sein, benötigen Sie für die Inanspruchnahme von Leistungen in einem Mitgliedstaat der EU/des EWR oder in der Schweiz keinen "Auslandsbetreuungsschein" in Papierform mehr! Nähere Informationen zur EKVK finden Sie unter "Mehr zum Thema".

 

Wenn ihre e-Card/EKVK in Verlust geraten ist und der Auslandsaufenthalt kurz bevor steht, benötigen Sie eine entsprechende Ersatzbescheinigung, die von Ihrer zuständigen Landesstelle ausgestellt wird. Sie können diese Ersatzbescheinigung unter "Auslandsbetreuungsscheinbestellung" direkt anfordern.

Wenn die Gültigkeit der EKVK abläuft,  wird Ihnen automatisch eine neue Karte zugesandt.

Zuletzt aktualisiert am 21. April 2010
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