Hacklerregelungen
Unter dem Begriff "Hacklerregelung" werden Ausnahmebestimmungen zusammengefasst, die Langzeitversicherten einen früheren Pensionsantritt ermöglichen.
Langzeitversichert sind Frauen, wenn sie mindestens 480 Beitragsmonate und Männer, wenn sie mindestens 540 Beitragsmonate erworben haben.
Dabei werden auch bis zu 60 Monate Kindererziehungszeiten und bis zu 30 Monate Präsenz/Zivildienst sowie Wochengeldbezugsmonate berücksichtigt.
Abhängig vom Geburtsdatum unterscheidet man folgende Personengruppen:
Dabei werden auch bis zu 60 Monate Kindererziehungszeiten und bis zu 30 Monate Präsenz/Zivildienst sowie Wochengeldbezugsmonate berücksichtigt.
Abhängig vom Geburtsdatum unterscheidet man folgende Personengruppen:
Pensionsantrittsalter
Frauen, geboren bis 31.12.1958, und
Männer, geboren bis 31.12.1953,
können die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer mit Vollendung des
55. bzw. 60. Lebensjahres
beanspruchen.
Männer, geboren bis 31.12.1953,
können die vorzeitige Alterspension bei langer Versicherungsdauer mit Vollendung des
55. bzw. 60. Lebensjahres
beanspruchen.
Anspruchsvoraussetzungen
Diese sind erfüllt, wenn zum Stichtag mindestens 480 (Frauen) bzw. 540 (Männer)
Beitragsmonate erworben wurden.
Als Beitragsmonate gelten auch
Beitragsmonate erworben wurden.Als Beitragsmonate gelten auch
- bis zu 30 Ersatzmonate für Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes,
- bis zu 60 Ersatzmonate für Zeiten der Kindererziehung,
- Ersatzmonate für Zeiten des Wochengeldbezuges, sofern sie sich nicht mit Kindererziehungszeiten decken,
- Ersatzmonate des Krankengeldbezuges, sowie
- Ersatzmonate vor Einführung der Pflichtversicherung für Gewerbetreibende und Bauern, sofern die Voraussetzungen bis zum 31.12.2010 erfüllt sind. Werden die Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt, ist pro Ersatzmonat eine Beitragsentrichtung von EUR 161,63 (Wert 2013) notwendig.
