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Medizinische Rehabilitation
Medizinische Rehabilitation wird im Anschluss an eine Krankenbehandlung erbracht, um den Gesundheitszustand der Versicherten und ihrer Angehörigen so weit wiederherzustellen, dass sie möglichst dauernd in der Lage sind, ohne Betreuung und Hilfe ihren Platz in der Gesellschaft einzunehmen.

Sofern nicht aus der Unfall- oder Pensionsversicherung entsprechende Rehabilitationsmaßnahmen gewährt werden, kann die SVA zur Sicherstellung des Erfolgs der Krankenbehandlung bzw. zur Erleichterung der Folgen einer Krankheit auch aus der Krankenversicherung medizinische Rehabilitationsleistungen erbringen. Als solche kommen ein Aufenthalt in Krankenanstalten, die vorwiegend der Rehabilitation dienen, sowie die Versorgung mit Heilbehelfen und Hilfsmittel in Betracht.

Zuzahlung

Bei Rehabilitationsaufenthalten ist ab einem Erwerbseinkommen/Nettopension inkl. sonstiger Einkünfte in Höhe von EUR 783,99 pro Verpflegstag eine Zuzahlung von EUR 7,17 zu leisten.

Für orthopädische Behelfe und Hilfsmittel, die aus der medizinischen Rehabilitation erbracht werden, ist keine Kostenbeteiligung vorgesehen. Darüber hinaus können auch die Kosten für derartige Behelfe übernommen werden, wenn diese die sonst vorgesehene Obergrenze von EUR 1.096,00 inkl. MWST übersteigen.
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