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e-card

Die e-card, der moderne Patientenscheinersatz

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Die e-card ist eine Chipkarte, die den Patientenschein ersetzt.

Darüber hinaus ist die e-card aber noch viel mehr als ein elektronischer Patientenschein. Aufgrund ihrer Vorbereitung für die elektronische Signatur kann sie auch als Bürgerkarte verwendet werden. So können Sie mit Ihrer persönlichen e-card Amtswege elektronisch erledigen - rund um die Uhr, bequem von zuhause aus.

Die e-card ist eine Schlüsselkarte. Sie enthält nur die persönlichen Daten des Karteninhabers (Vorname, Familienname, akademischer Grad, Sozialversicherungsnummer, Kartennummer), macht aber - wie ein Sicherheitsschlüssel - den Zugang zu persönlichen Daten möglich.

Beim Einlesen der e-card wird über gesicherte Datenleitungen überprüft, ob und bei welchem Krankenversicherungsträger ein Patient versichert ist oder ob eine eventuelle Rezeptgebühren-
befreiung besteht. Diese Daten sind nicht auf der e-card selbst gespeichert, sondern werden jeweils aktuell abgefragt.

Auf der Rückseite der e-card befindet sich die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK), die den "Auslandskranken-
schein" für die Inanspruchnahme ärztlicher Leistungen bei vorübergehenden Aufenthalten (z. B. Urlaubsreisen) in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten und der Schweiz ersetzt. Die europäische Krankenversicherungskarte hat immer ein Ablaufdatum, das auf der Rückseite Ihrer e-card vermerkt ist. Bei Erreichen des Ablaufdatums wird automatisch eine neue Karte zugesandt, die alte Karte verliert ihre Gültigkeit.

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Für SVA-Versicherte kostenlos

SVA-Versicherte zahlen bei Inanspruchnahme eines Vertrags-
partners schon seit jeher eine Kostenbeteiligung, meist 20 Prozent des Vertragstarifes; das schafft Kostentransparenz und ist ein wichtiger Beitrag zur finanziellen Leistungsfähigkeit der Krankenversicherung der Selbständigen. An dieser Form der Kostenbeteiligung ändert sich durch die e-card nichts. Für SVA-Versicherte ist die e-card selbst daher kostenlos, während die meisten anderen Versicherten für ihre Karte ein Serviceentgelt zahlen werden. 
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Die e-card in der Arztordination

Die e-card ist bei jedem Arztbesuch vorzulegen. Sollten Sie Ihre
e-card vergessen oder verloren haben, kann der Arzt durch Eingabe der Versicherungsnummer feststellen, ob Versicherungsschutz besteht. Die e-card muss dann nachgebracht werden.

Achtung: Auf Kosten der SVA dürfen Sie in einem Kalendervierteljahr mehrere praktische Ärzte oder mehrere Fachärzte nur mit Zustimmung der SVA aufsuchen.

Überweisungen und Zuweisungen erfolgen nicht allein mit der
e-card, weil damit meist medizinische Angaben wie Diagnosen, Untersuchungen oder Behandlungen verbunden sind und auf der
e-card keine medizinischen Daten gespeichert werden. Die
e-card dient in diesen Fällen als Nachweis für Ihren Anspruch.

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Serviceline

für Fragen zur e-card sowie
Diebstahls- und Verlustanzeigen:
Tel. 050124 33 11
Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr
österreichweit zum Ortstarif.
 

 

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