Hier können Sie Ihren frühestmöglichen Pensionsantritt für Leistungen aus dem Versicherungsfall des Alters, unabhängig von der Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen, berechnen.
Die Berechnung erfolgt aufgrund der aktuellen Rechtslage.
Das Bundesverfassungsgesetz 1992 regelt die Angleichung der unterschiedlichen
Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Versicherten. Das derzeitige
Antrittsalter der Frauen für die Gewährung einer Alterspension - 60. Lebensjahr -
wird beginnend mit 01.01.2024 schrittweise (bis zum Jahr 2033: Anhebung um 6 Monate
pro Jahr) an jenes der Männer - 65. Lebensjahr - herangeführt. Das bedeutet, dass
Frauen mit einem Geburtsdatum ab 02.12.1963 bereits ein erhöhtes Antrittsalter für
die Alterspension haben.
Übergangsvorschriften sehen - abhängig von Geburtsdatum
und Geschlecht - unterschiedliche Stichtage für den Eintritt einer
Leistung aus dem Versicherungsfall des Alters vor.
Bitte beachten Sie auch, dass krankheitsbedingte Pensionen unabhängig vom Alter und unter bestimmten Voraussetzungen jederzeit beantragt werden können.